(wird demnächst eingestellt).
Hier der Entwurf für eine
S a t z u n g
s ä n d e r u n g (fett)
§ 2
Zweck
1.
Zweck des Vereins ist
die Förderung der Friedensarbeit, gewaltfreier Konfliktlösungen, der
Friedenserziehung, der Aussöhnung und Völkerverständigung, der
Integration von Ausländern, der internationalen Gerechtigkeit, der
Entwicklungshilfe und des Umweltschutzes. Zu diesem Zweck führt er
Informationsveranstaltungen, öffentliche Diskussionen, Konferenzen,
Studienreisen durch, fördert entsprechende
Initiativen, Projekte und Aktivitäten, gibt entsprechende Schriften
heraus und verbreitet entsprechende Literatur. Die Friedensinitiative unterstützt
durch Spendenaktionen humanitäre Aktionen sowie Projekte im Sinne des
Vereinszwecks in Entwicklungsländern, Kriegs- und Krisengebieten. Des weiteren
ist der Verein berechtigt, sich an Unternehmen zu beteiligen, die regenerative Energieerzeugung betreiben. Die sich aus der
Beteiligung ergebenden Erträge werden zweckgebunden an die Organisation „Süd-Nord-Ost-West-Netzwerk
e.V.“ weitergeleitet, die diese Gelder für nachhaltige Energieprojekte in
Entwicklungsländern einsetzt.
2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke.
§ 11 Auflösung
4.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt
das Vereinsvermögen nach Regulierung aller Verbindlichkeiten an „Süd-Nord-Ost-West-Netzwerk
e.V.“ Münster, der es
unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.