Satzung der FI Nottuln

(wird demnächst eingestellt).

Hier der Entwurf für eine

S a t z u n g s ä n d e r u n g  (fett)

  

§ 2       Zweck

1.      Zweck  des Vereins ist die Förderung der Friedensarbeit, gewaltfreier Konfliktlösungen, der Friedenserziehung, der Aussöhnung und Völkerverständigung, der Integration von Ausländern, der internationalen Gerechtigkeit, der Entwicklungshilfe und des Umweltschutzes. Zu diesem Zweck führt er Informationsveranstaltungen, öffentliche Diskussionen, Konferenzen, Studienreisen durch, fördert  entsprechende Initiativen, Projekte und Aktivitäten, gibt entsprechende Schriften heraus und verbreitet entsprechende Literatur. Die Friedensinitiative unterstützt durch Spendenaktionen humanitäre Aktionen sowie Projekte im Sinne des Vereinszwecks in Entwicklungsländern, Kriegs- und Krisengebieten. Des weiteren ist der Verein berechtigt, sich an Unternehmen zu beteiligen, die  regenerative Energieerzeugung betreiben. Die sich aus der Beteiligung ergebenden Erträge werden zweckgebunden an die Organisation „Süd-Nord-Ost-West-Netzwerk e.V.“ weitergeleitet, die diese Gelder für nachhaltige Energieprojekte in Entwicklungsländern einsetzt.

2.      Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke.

 § 11     Auflösung

 

4.   Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vereinsvermögen nach Regulierung aller Verbindlichkeiten an „Süd-Nord-Ost-West-Netzwerk e.V.“  Münster, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.