Solar-Veranstaltung am 18.10.2007 in Nottuln

 

Die Finanzierung der eigenen Solaranlage

 

Zuerst möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick meines Vortrages geben. Wir schauen auf die gesetzlichen Grundlagen, das Erneuerbare-Energien-Gesetz, Finanzierungskonditionen und steuerliche Auswirkungen. Dann möchte ich anhand einer kleinen Beispielrechnung Ihnen vorstellen, wie sich die Investition in eine Solaranlage wirtschaftlich darstellt.

 

EEG

Die Grundlage für die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage ist die Vergütung für den erzeugten Strom durch das Energieversorgungsunternehmen. Diese Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt.

 

Hiernach beträgt die Einspeisevergütung für Solarstrom in 2007 49,21 Cent pro kWh

Diese Vergütung wird 20 Jahre plus Anlaufjahr durch das Gesetz garantiert. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, diesen Strom in sein Netz zu übernehmen und die Vergütung zu zahlen. Die Mehrbelastungen des Netzbetreibers durch das EEG werden durch ein Umlageverfahren auf alle Stromkunden umgelegt.

 

Voraussetzung für die Vergütung von 49,21 Cent pro kWh ist, dass

- die Anlage sich an oder auf einem Gebäude befindet,

- die Leistung bis einschließlich 30 Kilowatt beträgt. Bei höheren Leistungen gibt es geringe Abschläge.                                             

- die Inbetriebnahme noch in diesem Jahr erfolgt.

 

Bei einem späteren Inbetriebnahmejahr der Anlage werden die Vergütungen um weitere 5 % abgesenkt. Die Degressionssätze sind an die Effizienz und Weiterentwicklung der Anlagen gekoppelt. Dieses führt in der Industrie zu dem Anreiz, die Kosten zu senken und die Wirkungsgrade zu erhöhen.

Generell gilt jedoch der Grundsatz: Die Einspeisevergütung wird ausgehend vom Inbetriebnahmejahr für 20 Jahre zuzüglich Anlaufjahr in der gleichen Höhe garantiert.

In 2008 sinkt die Vergütung um 5 % auf 46,75 Cent.

Ab 2009 soll ein neues EEG in Kraft treten mit einer weiteren Absenkung auf 42,48 Cent.

 

Von der Einnahmeseite möchte ich jetzt überleiten zur Finanzierung des Kaufpreises der Anlage.

 

Kreditfinanzierung

 

Bei der optimalen Finanzierung ist immer die individuelle Situation zu berücksichtigen. Die Kreditsumme muss natürlich abgesichert sein. Dieses kann z.B. über eine Grundbucheintragung erfolgen. Durch bereits abgezahlte Hauskredite könnten hier ggfs. bestehende Eintragungen genutzt werden. Daher sollte auf jeden Fall ein Gespräch mit der Hausbank geführt werden. Eine gute Alternative stellt auch die Umweltbank in Nürnberg (www.umweltbank.de) und die GLS in Bochum (gls-bank.de) dar, die i.d.R. die Absicherung über eine Abtretung der Einspeisevergütung vornehmen. Eine Sicherungsvariante ist auch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit (ca. 50-60 €), die den Zugriff auf die Solaranlage sichert.  Die günstigsten Zinskonditionen werden über das speziell für Solarstromerzeuger aufgelegte Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Diese Kredite können nicht direkt sondern nur über die Hausbank oder andere Kreditinstitute abgewickelt werden. Die Auszahlung beträgt 96 %.

Nachdem die Zinsen vor ca. 2 Jahren auf einem Tiefstand waren, befinden wir uns jetzt in einer Phase steigender Zinsen. Die aktuellen Zinskonditionen sind gegenüber  2006 schon um über 1 % angestiegen. Es werden 4 Varianten mit einer Laufzeit von 10 bzw. 20 Jahren  angeboten. Für beide Laufzeiten variiert die Zinsbindung für 5 bzw. 10 Jahre. Bei einer 10jährigen Laufzeit mit 5jähriger Zinsfestschreibung beträgt der Nominalzins 4,1 %. Dieser erhöht sich bei einer Zinsbindung von 10 Jahren auf 4,4 %.

Bei einer 20jährigen Laufzeit mit 5 jähriger Zinsbindung liegt der Nominalzins auf einer Höhe von 4,2 %,  bei einer Zinsfestschreibung für 10 Jahre bei 4,6 %.

Wer das Risiko steigender Zinsen ab dem 10. Jahr nicht eingehen möchte, kann alternativ die Finanzierung über eine Bausparkasse oder Lebensversicherung abwickeln.

 

Nun kommen wir zum nächsten Thema:

 

Die steuerlichen Auswirkungen

 

Gewerbeanmeldung

Zuerst ist die Frage zu beantworten, muss ich ein Gewerbe anmelden? Grundsätzlich handelt es sich hierbei um eine gewerbliche, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Tätigkeit. Bei Anlagen auf Privathäusern sind die Gewinne jedoch zu gering, um zur Gewerbesteuer herangezogen zu werden. Erst bei einem jährlichen Gewinn von über 24.500 € im Jahr wird Gewerbesteuer fällig. Die meisten Kommunen haben sich daher entschieden, für diese Kleinanlagen auf eine Anmeldung zu verzichten.

 

Einkommensteuer

Anders verhält es sich bei der Einkommensteuer.

Der Gewinn bzw. Verlust aus der Solaranlage zählt zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb und muss in der Einkommensteuererklärung in der Anlage GSE eingetragen werden. Von den Betriebseinnahmen (Einspeisevergütung ) können die Betriebsausgaben wie Abschreibungen, Zinsen, Disagio, Zähler- und Abrechnungsgebühren, Reparaturen, Wartungskosten und Versicherung  abgezogen werden. Der Differenzbetrag ist der jährliche zu versteuernde Gewinn oder Verlust.

 

Umsatzsteuer

 

Der dritte zu beachtende Steuerbereich ist die Umsatzsteuer. Lt. BMF-Schreiben vom 4.12.2001 ist der Betreiber einer Photovoltaikanlage, der seinen Strom gegen Vergütung in das allgemeine Netz einspeist, Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinn. Aufgrund der bauartbedingten Größe von Photovoltaikanlagen sind Privathaushalte immer „Kleinunternehmer“, die nicht zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen verpflichtet sind. Doch hier setzt ein Wahlrecht ein.

Auf die Vereinfachung kann man beim Finanzamt verzichten und für die Umsatzsteuer optieren.

Der Vorteil liegt darin, dass man sich die Umsatzsteuer aus der Anschaffungsrechnung (sog. Vorsteuer) vom Finanzamt erstatten lassen kann.

Hierzu ist es erforderlich, das Finanzamt über die gewerbliche Tätigkeit zu informieren und ggfs. eine neue Steuer-Nr. zu beantragen. Sie brauchen immer dann eine neue Steuer-Nr., die dann für alle Einkunftsarten gilt, wenn ihre bisherige Nummer an der 4. Stelle nicht mit der Ziffer „5“ beginnt.

Die über die Einspeisevergütung erhaltene Umsatzsteuer ist an das Finanzamt abzuführen. Sie stellt somit lediglich einen durchlaufenden Posten dar.

 

Lt. Gesetz ist im Anlaufjahr und im 1. Jahr eine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung erforderlich. Danach wird auf eine jährliche Umsatzsteuererklärung umgestellt. An die Entscheidung für die Umsatzbesteuerung ist man fünf Jahre gebunden. Gegenüber dem Energieversorger (EVU) muss man eine schriftliche Erklärung abgeben, dass man als Unternehmer umsatzsteuerpflichtig ist. In diesem Fall wird der Einspeisevergütung die Umsatzsteuer hinzugerechnet.

Nach dem Ablauf von 5 Jahren kann man sich wieder für die Vereinfachungsregelung entscheiden und braucht keine Umsatzsteuern mehr abführen.

Der Energieversorger ist gleichzeitig zu informieren, damit die Einspeisevergütung nur noch ohne Umsatzsteuer gezahlt wird.

 

 

Beispielrechnung

 

Nun habe ich Ihnen viele Fakten und Zahlen präsentiert und Sie wissen immer noch nicht genau, ob sich eine Solaranlage für Sie, neben den Umweltaspekten, auch wirtschaftlich darstellt. Natürlich muss jede Anlage mit den individuellen Gegebenheiten gerechnet werden. Sie werden von jeder Firma, die Ihnen ein Angebot macht, auch eine detaillierte Wirtschaftlichkeitsberechnung bekommen. Zur Veranschaulichung möchte ich einige Eckdaten einer Musteranlage darstellen:

 

Die Anlage hat eine Leistung von 4 kWp,

die Dachausrichtung ist zum Süden und die Dachneigung 45 Grad.

Die kalkulierte Stromernte pro kWp beträgt 800 kWh, das sind in 20 Jahren 62.322 kWh. Hierbei wurde ab dem 11. Jahr eine Leistungsminderung um 1 % eingerechnet.

Der gesamte Stromerlös beträgt 30.669,- €.

Die Anschaffungskosten von 18.000,- € werden über ein Darlehen der KfW in Höhe von 18.750,- € (Auszahlung nach Abzug des Disagios 18.000,- €) mit einer Laufzeit von 10 Jahren und 10jähriger Zinsfestschreibung finanziert. Hieraus sind bis zum Jahre 2017 für Zinsen und Tilgung 24.064,- € aufzubringen.

Die geschätzten Betriebskosten für Reparatur-Rücklage eines Wechselrichters, Zählermiete und Versicherung liegen bei insgesamt 3.072,- €. Bei einer Anlagengröße von 4 KW könnte evtl. ein 2. Wechselrichter notwendig werden. Hierdurch würde sich die jährliche Rücklage um ca. 35 € erhöhen.

Bei den Abschreibungen haben Sie verschiedene Wahlmöglichkeiten:

-         linear, 5 % über 20 Jahre,

-         degressiv, 10 % vom jeweiligen Restwert, ein Wechsel von degressiv nach linear ist möglich, umgekehrt jedoch nicht.

-         eine zusätzliche Sonderabschreibung von 20 % für kleine Betriebe nach § 7 g EstG

In meinem Beispiel habe ich im 1. Jahr die Sonderabschreibung und die degressive Abschreibung vorgenommen. Da die degressive Abschreibung nur noch 2007 möglich ist, wurde der Restwert linear abgeschrieben.

 

In der Gesamtbetrachtung über die Betriebsdauer von 20 Jahren ergibt sich eine kumulierte Liquidität nach Steuern von insgesamt 2.473,- €.

Sie sehen also, die Investition in eine Solaranlage tut nicht nur der Umwelt und somit uns allen gut, sondern lohnt sich auch für ihre eigene Geldbörse!

 

Die detaillierten Zahlen der Liquiditätsrechnung können Sie ebenso wie diesen Vortrag auf unserer Internetseite www.fi-nottuln.de abrufen.