Strafanzeige wg. Unterstützungstützung eines Ankriegskrieges 

An alle Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik Deutschland.

Die USA bereiten einen Angriffskrieg gegen den Irak vor.

Die deutsche Regierung hat zwar bekräftigt, dass es eine deutsche Beteiligung an diesem Krieg mit deutschen Soldaten nicht geben wird.

Gleichwohl wurden in den letzten Wochen durch den Bundeskanzler Zusagen gemacht (siehe unten), die eindeutig auf eine Unterstützung eines Krieges gegen den Irak hinauslaufen.

 Dagegen müssen wir uns engagieren. Viele Aktionen sind in den nächsten Wochen geplant. Die Stimmen gegen den Krieg werden immer lauter. Auch die beiden Kirchen Deutschlands und der Vatikan haben seit Weihnachten unmissverständlich deutlich gemacht, dass dieser Krieg ein Verbrechen ist und verhindert werden muss.

 Eine Möglichkeit  für alle, sich gegen den drohenden Krieg zu engagieren:

Stellen Sie eine Anzeige!

Gehen Sie zu ihrer nächsten Polizeistation und stellen Sie Strafanzeige gegen die Unterstützung des Krieges!  Nehmen Sie dazu den Vordruck mit! Oder schicken Sie Ihren Strafantrag direkt an die Staatsanwaltschaft Berlin (Adresse siehe unten).

Die Polizeistation ist verpflichtet, diese Strafanzeige aufzunehmen und weiterzuleiten.

Eine Massenstrafanzeige wird in der Öffentlichkeit deutlich machen: Die Mehrheit der Menschen in Deutschland lehnt diesen Krieg ab und will nicht, dass die Bundesrepublik sich daran beteiligt.


An die örtliche

 
Polizei-Dienststelle

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Oder direkt an:

Staatsanwaltschaft Berlin
Turmstr. 91

10559 Berlin

Mit der Bitte um Antwort!

 

                                                                                   Ort/Datum: ..........................................

 Strafanzeige wegen „Vorbereitung/Unterstützung eines Angriffskrieges“

  

Hiermit erstatte ich Strafanzeige

 gegen den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland wegen der beabsichtigten Unterstützung eines Angriffskrieges.

Die USA drängen auf einen militärischen Angriff gegen den Irak und bereiten diesen intensiv vor.

Der Bundeskanzler hat zugesichert, dass

Ø      im Zusammenhang mit diesem Angriff deutsche Soldaten in AWACS-Flugzeugen mit fliegen werden

Ø      die Amerikaner deutsches Hoheitsgebiet für den Aufmarsch mitbenutzen dürfen

Ø      den  Amerikanern die Überflugrechte für den Angriff zur Verfügung gestellt werden

Ø      dass deutsche ABC-Soldaten in Kuwait bleiben, wo sie schnell mit in den Krieg verwickelt werden können.

 Die ersten US-Einheiten, z.B. aus Grafenwöhr, wurden für den Einsatz am Golf abgezogen. Dies erfolgt u.a. auf dem Schienenweg. Hiermit ist der Straftatbestand der Vorbereitung bzw. Unterstützung eines Angriffskrieges gegeben.

 Ein Angriffskrieg gegen den Irak wäre völkerrechtswidrig. Oberstes Ziel der Vereinten Nationen ist in Art. 1 der UN-Charta festgeschrieben:

"den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, um Bedrohungen des Friedens zu verhüten und zu beseitigen, Angriffshandlungen und andere Friedensbrüche zu unterdrücken und internationale Streitigkeiten und Situationen, die zu einem Friedensbruch führen könnten, durch friedliche Mittel nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts zu bereinigen oder beizulegen".

 Das deutsche Recht verbietet einen Angriffskrieg:

Eine gesonderte verfassungsrechtliche Absicherung im Hinblick auf das Gewaltverbot erfolgte in Art. 26 GG "Verbot des Angriffskrieges". Absatz 1 lautet:

"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."

Durch § 80 StGB wird dieser Verfassungsauftrag des Art. 26 Abs. 1 S. 2 GG im wesentlichen strafrechtlich umgesetzt. Er lautet:

"Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."

 Also schon die Unterstützung eines Angriffskrieges ist strafbar.

Auch der Nato-Vertrag und Zusatzabkommen geben keine Begründung für die Unterstützung eines Angriffskrieges gegen den Irak.

 Ich will mich mit der Politik der Unterstützung eines Krieges gegen den Irak nicht abfinden.

Ich weise daraufhin, dass jeder Bürger diesen Sachverhalt zur Anzeige bringen kann.

 Ich bitte um dringende und sofortige Weiterleitung an die zuständige Staatsanwaltschaft!

 

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Unterschrift

 

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PLZ, Ort:         ....................................................................