Robert Hülsbusch

 

Bürgeranzeige gegen Schröder wg. Irak

 Am Donnerstag, den 23.1.2003,  15.45 Uhr, Polizeistation Nottuln (Ortskern):

Mitglieder der FI Nottuln und weitere Bürgerinnen und Bürger stellen geschlossen Strafantrag gegen Bundeskanzler Schröder wg. Unterstützung eines Angriffskrieges.

Bundeskanzler Schröder hat sein Nein zum Irakkrieg noch einmal bekräftigt. Die Bevölkerung steht in dieser Frage fast geschlossen hinter ihm. Auch die  FI Nottuln wird ihm – in ihrem bescheidenen Rahmen – unterstützen. Um so wichtiger ist es nun, auch die indirekten Kriegs-Unterstützungsmaßnahmen – wie leider schon zugesagt – zurückzunehmen. Auch die (siehe unten) sind Kriegsbeteiligung.  Eine kleine demonstrative Möglichkeit, sich gegen die indirekte Kriegsbeteiligung (auch CDU und FDP sehen das so) zu artikulieren, ist die Bürgerstrafanzeige – in erster Linie also ein demonstrativer Akt.

 Nähere Informationen unten auf der Seite.

Eine Bürger-Aktion:

 „Nicht jammern, sondern klagen!  -   zur nächsten Polizeistation und stellen Sie Strafanzeige gegen den Bundeskanzler!“

 

 

Wenn  die Bundesreggierung bei einem eindeutigen Nein in der Irakkriegsfrage bleibt, kann sie sich auf die Unterstützung vieler Menschen in Deutschland verlassen. Gleichzeitig jedoch warnt jedoch zum Beispiel die Friedensinitiative Nottuln davor, diese Anti-Kriegshaltung aufzuweichen. Auch die indirekte Unterstützung, z.B. durch den Einsatz deutscher Soldaten in den AWACS-Flugzeugen oder durch die Genehmigung von Überflugrechten, sei ein Kriegsbeteiligung Deutschland. Dagegen wolle man sich in den nächsten Wochen aktiv engagieren. Eine Möglichkeit dazu sei, gegen diese indirekte Unterstützung des „völkerrechtswidrigen Angriffskrieges“ – so die Bewertung der FI -   eine Strafanzeige gegen den Bundeskanzler zu stellen. Diese Möglichkeit des Engagements stehe jeder Bundesbürgerin und jedem Bundesbürger zur Verfügung. Die FI Nottuln hat dazu ein Anzeigeformular entwickelt uns in Internet gestellt. Unterstützt wird diese Aktion von der „Kooperation für den Frieden“, dem Zusammenschluss der großen Friedensorganisationen in der Bundesrepublik. Mit dieser Musteranzeige könne jeder zur nächsten Polizeidienststelle gehen und dort Anzeige stellten. Nach Auskunft der FI, die sich von Rechtsanwälten beraten ließ, sei jede Polizeidienststelle verpflichtet, die Anzeige aufzunehmen und an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Die prüfe dann, ob ein Ermittlungsverfahren gegen den Bundeskanzler eingeleitet werden muss. Jeder könne die Strafanzeige auch direkt zur Staatsanwaltschaft Berlin schicken (Adresse: Turmstraße 91, 10559 Berlin).

Nach Meinung der FI  hat die deutsche Regierung zwar bekräftigt, dass es eine deutsche Beteiligung an diesem Krieg mit deutschen Soldaten nicht geben wird.

Gleichwohl wären in den letzten Wochen durch den Bundeskanzler Zusagen gemacht, die eindeutig auf eine Unterstützung eines Krieges gegen den Irakkrieg hinauslaufen.

So habe der Bundeskanzler zugesichert, dass

Ø      im Zusammenhang mit diesem Angriff deutsche Soldaten in AWACS-Flugzeugen mit fliegen werden

Ø      die Amerikaner deutsches Hoheitsgebiet für den Aufmarsch mitbenutzen dürfen

Ø      den  Amerikanern die Überflugrechte für den Angriff zur Verfügung gestellt werden

Ø      dass deutsche ABC-Soldaten in Kuwait bleiben, wo sie schnell mit in den Krieg verwickelt werden können.

 

Eine auch indirekte Unterstützung eines Krieges gegen den Irak verstoße auch bei Zustimmung des Sicherheitsrates gegen geltendes Völkerrecht und gegen den Art. 26 GG ("Verbot des Angriffskrieges"). Absatz 1 lautet:

"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen."

Durch § 80 StGB wird dieser Verfassungsauftrag des Art. 26 Abs. 1 S. 2 GG im wesentlichen strafrechtlich umgesetzt. Er lautet:

"Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft."

 

Und noch ein Nachsatz:  Natürlich ist es befremdlich feststellen zu müssen, der der Generalbundesanwalt, der aufgefordert wird, gegen die Bundesregierung zu ermitteln, politischer Beamter und dieser Funktion gegenüber eben dieser Bundesregierung weisungsgebunden ist.

 

 

Mit freundlichem Gruß

Robert Hülsbusch