Robert
Hülsbusch
Am
Donnerstag, den 23.1.2003, 15.45
Uhr, Polizeistation Nottuln (Ortskern):
Mitglieder
der FI Nottuln und weitere Bürgerinnen und Bürger stellen geschlossen
Strafantrag gegen Bundeskanzler Schröder wg. Unterstützung eines
Angriffskrieges.
Bundeskanzler
Schröder hat sein Nein zum Irakkrieg noch einmal bekräftigt. Die Bevölkerung
steht in dieser Frage fast geschlossen hinter ihm. Auch die
FI Nottuln wird ihm – in ihrem bescheidenen Rahmen – unterstützen.
Um so wichtiger ist es nun, auch die indirekten Kriegs-Unterstützungsmaßnahmen
– wie leider schon zugesagt – zurückzunehmen. Auch die (siehe unten) sind
Kriegsbeteiligung. Eine kleine
demonstrative Möglichkeit, sich gegen die indirekte Kriegsbeteiligung (auch CDU
und FDP sehen das so) zu artikulieren, ist die Bürgerstrafanzeige – in erster
Linie also ein demonstrativer Akt.
Nähere
Informationen unten auf der Seite.
Eine
Bürger-Aktion:
„Nicht
jammern, sondern klagen! -
zur nächsten Polizeistation und stellen Sie Strafanzeige gegen den
Bundeskanzler!“
Wenn
die Bundesreggierung bei einem eindeutigen Nein in der Irakkriegsfrage
bleibt, kann sie sich auf die Unterstützung vieler Menschen in Deutschland
verlassen. Gleichzeitig jedoch warnt jedoch zum Beispiel die Friedensinitiative
Nottuln davor, diese Anti-Kriegshaltung aufzuweichen. Auch die indirekte Unterstützung,
z.B. durch den Einsatz deutscher Soldaten in den AWACS-Flugzeugen oder durch die
Genehmigung von Überflugrechten, sei ein Kriegsbeteiligung Deutschland. Dagegen
wolle man sich in den nächsten Wochen aktiv engagieren. Eine Möglichkeit dazu
sei, gegen diese indirekte Unterstützung des „völkerrechtswidrigen
Angriffskrieges“ – so die Bewertung der FI -
eine Strafanzeige gegen den Bundeskanzler zu stellen. Diese Möglichkeit
des Engagements stehe jeder Bundesbürgerin und jedem Bundesbürger zur Verfügung.
Die FI Nottuln hat dazu ein Anzeigeformular entwickelt uns in Internet gestellt.
Unterstützt wird diese Aktion von der „Kooperation für den Frieden“, dem
Zusammenschluss der großen Friedensorganisationen in der Bundesrepublik. Mit
dieser Musteranzeige könne jeder zur nächsten Polizeidienststelle gehen und
dort Anzeige stellten. Nach Auskunft der FI, die sich von Rechtsanwälten
beraten ließ, sei jede Polizeidienststelle verpflichtet, die Anzeige
aufzunehmen und an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Die prüfe
dann, ob ein Ermittlungsverfahren gegen den Bundeskanzler eingeleitet werden
muss. Jeder könne die Strafanzeige auch direkt zur Staatsanwaltschaft Berlin
schicken (Adresse: Turmstraße 91, 10559 Berlin).
Nach
Meinung der FI hat die deutsche
Regierung zwar bekräftigt, dass es eine deutsche Beteiligung an diesem Krieg
mit deutschen Soldaten nicht geben wird.
Gleichwohl
wären in den letzten Wochen durch den Bundeskanzler Zusagen gemacht, die
eindeutig auf eine Unterstützung eines Krieges gegen den Irakkrieg
hinauslaufen.
So
habe der Bundeskanzler zugesichert, dass
Ø
im
Zusammenhang mit diesem Angriff deutsche Soldaten in AWACS-Flugzeugen mit
fliegen werden
Ø
die
Amerikaner deutsches Hoheitsgebiet für den Aufmarsch mitbenutzen dürfen
Ø
den
Amerikanern die Überflugrechte für den Angriff zur Verfügung gestellt
werden
Ø
dass
deutsche ABC-Soldaten in Kuwait bleiben, wo sie schnell mit in den Krieg
verwickelt werden können.
Eine
auch indirekte Unterstützung eines Krieges gegen den Irak verstoße auch bei
Zustimmung des Sicherheitsrates gegen geltendes Völkerrecht und gegen den Art.
26 GG ("Verbot des Angriffskrieges"). Absatz 1 lautet:
"Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden,
das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung
eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter
Strafe zu stellen."
Durch
§ 80 StGB wird dieser Verfassungsauftrag des Art. 26 Abs. 1 S. 2 GG im
wesentlichen strafrechtlich umgesetzt. Er lautet:
"Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem
die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die
Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit
lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren
bestraft."
Und noch ein Nachsatz: Natürlich ist es befremdlich feststellen zu müssen, der der Generalbundesanwalt, der aufgefordert wird, gegen die Bundesregierung zu ermitteln, politischer Beamter und dieser Funktion gegenüber eben dieser Bundesregierung weisungsgebunden ist.
Mit
freundlichem Gruß
Robert
Hülsbusch