...............................................................                               ........................., den .....................

………………………………………...                                   Tel. ...............................................

………………………………………...                                   e-mail: …………………………..

 

 

 

 

Bundesministerium für Wirtschaft

und Technologie

Scharnhorststr. 34-37

10115 Berlin

 

 

 

 

Erstattung von Entsorgungs- und Versicherungskosten analog zur vertraglichen Vereinbarung der Bundesregierung mit der Energiewirtschaft

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im Jahre 2010 sind mir für Abfallentsorgung und Haftpflichtversicherung folgende Kosten entstanden:

 

                        Abfallentsorgung lt. Gebührenbescheid  .................................                     .............. €

                        Kfz-Haftpflichtversicherung, 100 Mill. € pauschal                                        .............. €

                        Privathaftpflichtversicherung, 3 Mill. pauschal                                             .............. €

                                                                                                                                        .............. €

 

Hiermit bitte ich um eine Erstattung der mir entstandenen Entsorgungs- und Versicherungskosten in Höhe von 50 % und bitte Sie, den Betrag von ............. € auf mein Konto .......................................... bei der ..........................................................................(BLZ .........................) zu überweisen. Ich bin auch gerne bereit, über ein praktikables Verfahren für die künftige Kostenbeteiligung mit Ihnen zu verhandeln.

 

Begründung:

-          Die radioaktiven Abfälle der Atomkraftwerke gefährden nicht nur unsere Generation sondern auch viele nachfolgende Generationen. Nach dem Verursacherprinzip müssten die AKW-Betreiber die Kosten alleine in voller Höhe tragen. Da Bund und Länder trotzdem immer wieder erhebliche Kosten der AKW-Betreiber übernehmen (z.B. Forschung, Entwicklung, Sanierung des maroden Atommülllagers Asse,  Sicherung von Castortransporten, Erkundung eines Endlagers usw.), verweise ich auf den verfassungsmäßigen Gleichbehandlungsgrundsatz und bitte um eine entsprechende Beteiligung an meinen Entsorgungskosten. Hierbei weise ich besonders darauf hin, dass mein Hausmüll völlig ungiftig ist und sicher entsorgt wird.

-          Der Gesetzgeber verlangt für den Fall einer Katastrophe in einem Atomkraftwerk lediglich eine Schadensdeckung bis zu 2,5 Milliarden €. Aber dieser Betrag deckt weniger als 0,1 % der möglichen Sach- und Vermögensschäden ab. Das volle Risiko eines Atomunfalls wird somit auf die Bürger abgewälzt. Dagegen habe ich für mein Auto eine Deckungssumme von 100 Mill. € abgeschlossen. Das sind 4 % der Summe eines AKW-Betreibers. Halten Sie das für angemessen? Es ist daher völlig berechtigt, wenn sich der Staat auch an meiner Versicherungsprämie beteiligt.

 

Ich bin sicher, dass Sie sich Ihrer staatlichen Verantwortung nicht entziehen werden und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen