Bußgeldverfahren
gegen Nottulner Fahrradfahrer eingestellt:
Nach
dem Verfahren vor dem Amtsgericht Coesfeld ist die Verkehrssituation in Nottuln
neu zu bewerten
Forderungen
an den Kreis und an die Gemeinde Nottuln
Nottuln.
Auch auf der juristischen Schiene tut sich etwas in Sachen Verkehr im Ortskern
Nottuln. Zwei Bußgeldverfahren gegen Josef Gebker (Bündnis 90/Die Grünen) und
Robert Hülsbusch (Friedensinitiative Nottuln) wurden jetzt vom Amtsgericht
Coesfeld eingestellt. Beide hatten sich schon vor Wochen selbst angezeigt. Ihr
Vergehen: Auf der Stiftsplatz-Straße fuhren sie mit dem Fahrrad innerhalb des
verkehrsberuhigten Bereich in Höhe des Cafe Boer in die Gegenrichtung der
Einbahnstraße. Hülsbusch bekam ein Bußgeld von 10 DM, Gebker sollte 40 DM
bezahlen. Beide legten dagegen Widerspruch ein. Der Kreis Coesfeld lehnte den
Widerspruch ab. Das Amtgericht Coesfeld stellte bei Josef Gebker das Verfahren
sofort ein. Robert Hülsbusch erhielt eine Vorladung. Nach Anhörung stellte der
Richter auch dieses Verfahren ein. Die Motivation für die Selbstanzeige der
beiden Bürger, die sich immer wieder für eine Neuregelung der
Verkehrssituation im Ortskern engagierten, stellt Josef Gebker so dar: "Es
kann doch nicht sein, daß innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches, in dem
alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind und Kinder spielen dürfen, eine
Einbahnstraßenregelung verbietet, daß Fahrradfahrer in beide Richtungen
fahren." Kinder dürften also
hier zum Beispiel mit dem Roller hin- und herfahren. Den Eltern soll verboten
werden, ihnen dann mit dem Fahrrad zu folgen?
Auch Robert Hülsbusch zeigt sich mit der augenblicklichen Lösung
unzufrieden: " Durch die Schilder Verkehrsberuhigung wird die Illussion
geweckt, alle Verkehrsteilnehmer seien hier gleichberechtigt. De facto stimmt
dies jedoch nicht - auch durch die Einbahnstraßenregelung. Und das ist eine gefährliche
Situation." In einer Pressemitteilung weisen Hülsbusch und Gebker weisen
darauf hin, daß auch der
Regierungspräsident Münster die unklare und widersinnige Verkehrsregelung im
Nottulner Ortskern erkannt und den Kreis aufgefordert habe, dies zu ändern.
Nottuln müsse sich entscheiden: Wolle man einen verkehrsberuhigten Ort - nach
Meinung von Gebker und Hülsbusch sei das nur als autofreie Zone möglich - oder
wolle man dem Auto weiter Vorrang einräumen. Dann sollte man dies auch
eindeutig und konsequent zum Beispiel mit einer Tempo 30-Regelung tun. Daß die
augenblickliche Situation nicht zu halten sei, zeige auch die Antwort des
Oberkreisdirektors (OKD) auf den Widerspruch der beiden Nottuner. Dort wird
ausgeführt, daß in einem verkehrsberuhigten Bereich selbstverständlich das
Befahren der gesamten Fläche und das Spielen erlaubt sei. "Das bedeutet
aber nicht," so der OKD weiter, " daß am Anfang eines Straßenzuges
das Verbot der Einfahrt nach Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrsordnung mißachtet
werden darf." Mit anderen Worten - so führten auch Gebker und Hülsbusch
vor dem Amtsgericht aus -: "Wir müssen das Fahrrad über die kleine
Einfahrtstrecke am Straßenschild 'Verbot der Einfahrt' vorbeischieben. Dann
aber können wir aufsteigen und in
beide Richtungen fahren." Sehe man dazu
noch die reale Verkehrssituation - Parkbuchten versperrten die Sicht, die
Autos führen viel zu schnell - sei das Chaos komplett.
In
einem Schreiben an den OKD unterrichten Gebker und Hülsbusch den Kreis über
das abgelaufene Verfahren und fordern diesen dringend auf, die Ortskernsituation
in Nottuln zu klären. Sollte irgendetwas im Ortskern passieren, drohen die
beiden Nottulner, werde man sofort Strafanzeige gegen den Kreis und gegen die
Gemeinde stellen. Darüber hinaus wird Gebker auch auf Landesebene prüfen
lassen, ob es noch weitere Verkehrssituationen mit derartigen Unklarheiten gibt.
Hier sieht der Geschäftsführer der Grünen im Kreis Coesfeld dann
Handlungsbedarf.