Bußgeldverfahren gegen Nottulner Fahrradfahrer eingestellt:

Nach dem Verfahren vor dem Amtsgericht Coesfeld ist die Verkehrssituation in Nottuln neu zu bewerten

 Forderungen  an den Kreis und an die Gemeinde Nottuln 

Nottuln. Auch auf der juristischen Schiene tut sich etwas in Sachen Verkehr im Ortskern Nottuln. Zwei Bußgeldverfahren gegen Josef Gebker (Bündnis 90/Die Grünen) und Robert Hülsbusch (Friedensinitiative Nottuln) wurden jetzt vom Amtsgericht Coesfeld eingestellt. Beide hatten sich schon vor Wochen selbst angezeigt. Ihr Vergehen: Auf der Stiftsplatz-Straße fuhren sie mit dem Fahrrad innerhalb des verkehrsberuhigten Bereich in Höhe des Cafe Boer in die Gegenrichtung der Einbahnstraße. Hülsbusch bekam ein Bußgeld von 10 DM, Gebker sollte 40 DM bezahlen. Beide legten dagegen Widerspruch ein. Der Kreis Coesfeld lehnte den Widerspruch ab. Das Amtgericht Coesfeld stellte bei Josef Gebker das Verfahren sofort ein. Robert Hülsbusch erhielt eine Vorladung. Nach Anhörung stellte der Richter auch dieses Verfahren ein. Die Motivation für die Selbstanzeige der beiden Bürger, die sich immer wieder für eine Neuregelung der Verkehrssituation im Ortskern engagierten, stellt Josef Gebker so dar: "Es kann doch nicht sein, daß innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereiches, in dem alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt sind und Kinder spielen dürfen, eine Einbahnstraßenregelung verbietet, daß Fahrradfahrer in beide Richtungen fahren."  Kinder dürften also hier zum Beispiel mit dem Roller hin- und herfahren. Den Eltern soll verboten werden, ihnen dann mit dem Fahrrad zu folgen?  Auch Robert Hülsbusch zeigt sich mit der augenblicklichen Lösung unzufrieden: " Durch die Schilder Verkehrsberuhigung wird die Illussion geweckt, alle Verkehrsteilnehmer seien hier gleichberechtigt. De facto stimmt dies jedoch nicht - auch durch die Einbahnstraßenregelung. Und das ist eine gefährliche Situation." In einer Pressemitteilung weisen Hülsbusch und Gebker weisen darauf hin,  daß auch der Regierungspräsident Münster die unklare und widersinnige Verkehrsregelung im Nottulner Ortskern erkannt und den Kreis aufgefordert habe, dies zu ändern. Nottuln müsse sich entscheiden: Wolle man einen verkehrsberuhigten Ort - nach Meinung von Gebker und Hülsbusch sei das nur als autofreie Zone möglich - oder wolle man dem Auto weiter Vorrang einräumen. Dann sollte man dies auch eindeutig und konsequent zum Beispiel mit einer Tempo 30-Regelung tun. Daß die augenblickliche Situation nicht zu halten sei, zeige auch die Antwort des Oberkreisdirektors (OKD) auf den Widerspruch der beiden Nottuner. Dort wird ausgeführt, daß in einem verkehrsberuhigten Bereich selbstverständlich das Befahren der gesamten Fläche und das Spielen erlaubt sei. "Das bedeutet aber nicht," so der OKD weiter, " daß am Anfang eines Straßenzuges das Verbot der Einfahrt nach Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrsordnung mißachtet werden darf." Mit anderen Worten - so führten auch Gebker und Hülsbusch vor dem Amtsgericht aus -: "Wir müssen das Fahrrad über die kleine Einfahrtstrecke am Straßenschild 'Verbot der Einfahrt' vorbeischieben. Dann aber können wir aufsteigen und  in beide Richtungen fahren." Sehe man  dazu  noch die reale Verkehrssituation - Parkbuchten versperrten die Sicht, die Autos führen viel zu schnell - sei das Chaos komplett.

In einem Schreiben an den OKD unterrichten Gebker und Hülsbusch den Kreis über das abgelaufene Verfahren und fordern diesen dringend auf, die Ortskernsituation in Nottuln zu klären. Sollte irgendetwas im Ortskern passieren, drohen die beiden Nottulner, werde man sofort Strafanzeige gegen den Kreis und gegen die Gemeinde stellen. Darüber hinaus wird Gebker auch auf Landesebene prüfen lassen, ob es noch weitere Verkehrssituationen mit derartigen Unklarheiten gibt. Hier sieht der Geschäftsführer der Grünen im Kreis Coesfeld dann Handlungsbedarf.